Das Gesellschaftsrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der Personengesellschaften, z.B. der Gesellschaften bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaften, der Kommanditgesellschaften und die Rechtsverhältnisse der Kapitalgesellschaften, z.B. der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaften.
Hier berate und vertrete ich Unternehmen von der Gründung bis zur Beendigung der Gesellschaft.