Anwaltskanzlei Hoffmann Holger Hoffmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - hoffmannrecht.de -
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Arbeitsrecht

Gegenstand des Arbeitsrechts ist die unselbständige, in Abhängigkeit von einem Arbeitgeber geleistete Arbeit. Zu unterscheiden sind das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.

 

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer als Einzelperson. Hierzu gehören z.B. das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitszeitrecht, das Urlaubsrecht, das Mutterschutzrecht, das Recht der Entgeltfortzahlung und das Kündigungsschutzrecht.

Demgegenüber regelt das kollektive Arbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten von Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, also die rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten sowie zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Anders als beim individuellen Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts nicht als Einzelperson, sondern als Teil einer Gruppe betroffen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören das das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bearbeite ich Mandate auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

 

 Anwaltskanzlei Hoffmann

 RA Holger Hoffmann

 Fachanwalt für Arbeitsrecht

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